ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON
www.überdachung-expert.de
Willkommen bei Überdachung-EXPERT!
§ 1Geltungsbereich und Anbieter
a)Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen/Werkleistungen durch Überdachung-EXPERT (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung gültigen Fassung.
Diese AGB gelten für Käufer, die bei Abschluss des Vertrages mit der Firma Überdachung Expert (weiter „Verkäufer“ genannt) in Ausübung ihrer privaten oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
b) Abweichende AGB des Käufers werden zurückgewiesen.
c) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung/Beauftragung an Überdachung-EXPERT aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung/Beauftragung an Überdachung-EXPERT erklären Sie sich mit der Anwendung dieser AGB einverstanden.
e) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer oder Vorgesetztem des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden Vereinbarungen nicht befugt.
§ 2Zustandekommen des Vertrages
Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten. Änderungen und Nebenabreden sowie vom Gebietsverkaufsleiter gegebene Zusagen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von Verkäufer berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, sind ausgeschlossen.
c) Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Inhalt und Richtigkeit zu prüfen (vor allem Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
d) Auftragsbestätigungen können nur schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Widerrufsbelehrung
a) Ist der Besteller ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
b) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie unsmittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben.
c) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, andie entsprechende Betriebsstätte zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
d) § 312g Abs. 2, Satz 1 Nummer 1 BGB – Bei Aufträgendie auf Grundlage eines gesondert zu erstellenden Aufmaßes, vom Kunden ausgesuchtem Material und Farbgebung und erst danach vorgenommenem Zuschnitt der Überdachung / Sichtschutz / Markise etc. erfolgen, steht dem Kunden als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht nicht erforderlich.
§ 4Preise
a) Die vereinbarten Preise gelten für die angegebenen Stückzahlen, Maße und Konstruktionsarten und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
b) Ändern sich nach Vertragsschluss die Stückzahlen und/oder Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise und der daraus resultierende Gesamtpreis der Änderung entsprechend angepasst, herabgesetzt bzw. erhöht.
c) Sind seit Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen so ist der Lieferant zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, dass eine längere Preisgarantie vereinbart worden ist.
Der Käufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
§ 5Zahlungsbedingungen
a) Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in BAR oder per SOFORTÜBERWEISUNG fällig.
b) Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Verkäufer möglich.
§ 6 Gewährleistung
Für alle Verkäufer montierten Elemente wird eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren übernommen.
Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich.
Auf sämtliche Aluminiumteile wird für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller gewährt.
§ 7 Baugenehmigung
Sollte eine Baugenehmigung erforderlich sein liegt dies im Verantwortungsbereich des Käufers.
Sollte eine spezifische Statik erforderlich sein kann diese nach Abschluss einer gesonderte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, vom Verkäufer in Auftrag gegeben werden.
Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenforderung des Bestellers rechtskräftig festgestellt worden ist oder von dem Anbieter nicht bestritten wurde.
(2) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 9Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei einer etwaigen Verjährung der Forderung unberührt.
c) Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Käufer dieselbe ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an andere herausgeben.
d) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
§ 10Datenschutz
a) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihre vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.
b) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.
c) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.
d) Sie haben jederzeit das Recht, von Überdachung-EXPERT über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
e) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.
§ 11Online-Streitbeilegung
a) Die EU-Kommission hat eine Website (OS-Plattform) bereitgestellt, die der Beilegung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften dient. Die OS-Plattform der EU- Kommission finden Sie unter dem folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
b) Informationspflichten nach §§ 36, 37 VSBG. Das Unternehmen Überdachung-expert nimmt an keinen Streitbeilegungsverfahrenvor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
a) Für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten anlässlich dieses Vertrages gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Alleiniger Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Verkäufers.
§ 13Schlussbestimmungen
c) Vertragssprache ist deutsch.
b) Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese Verkaufsbedingungen verletzen, Gebrauch zu machen.
c) Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Webseite, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall finden sie auch auf Bestellungen Anwendung, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als trennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
d) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht. Sollte dieser Fall eintreten, soll die Bestimmung nach Sinn und Zweck durch eine andere rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
§ 14 ALLGEMEINES
a) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
b) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
c) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
d) Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Gartenmöbel, Blumentöpfe oder ähnliches sind zu räumen. Bei vorgesehenen Fundamentarbeiten muss die Fläche von Asphalt, Beton, Pflaster oder ähnlicher Bausubstanz befreit sein. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen, außer bei grober Fahrlässigkeit. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Der Montagetrupp von Überdachung- Expert arbeitet mit Baumaschinen und gegebenenfalls chemischen Materialien. Für Beschädigungen durch Montagemörtel an Pflaster oder Bodenbelägen haften wir nicht. Hier ist der Boden ausreichend vorab durch den Käufer zu schützen (Bauflies oder ähnlichen Baustellenschutzeinrichtungen)
e) Bei Fundamentarbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Anpflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang der Firma Überdachung-expert. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
f) Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, werden diese gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet und in Rechnung gestellt.
g) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
h) Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Auftragsinhalt der Firma Überdachung-expert und darf nicht durch diese ausgeführt werden. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
i) Die Terrasse oder Parkfläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Lieferant. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten durch einen Fehlmontagetag oder den entsprechenden Kosten für den Pflanzzuschnitt durch den Lieferanten auf Stundenlohnbasis gerechnet werden.
j) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Lieferanten.
k) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
l) Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art- Wir verwenden nur zugelassene Materialien von unseren Vorlieferanten, jedoch handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spenglern und Dachdeckern bei Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt.
m) Zuschnitt Anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen
n) Allgemein- Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Notwendigkeit eines erneuten Montagetermins vor. (Arbeitszeitengesetze müssen respektiert werden und können zu Folgemontageterminen führen. Handwerk ist manchmal ein unvorhersehbares Geschäft und als Montagebetrieb können Abweichungen in der Planung vorkommen.
o) Der Verkäufer berät nach bestem Wissen und Gewissen und versucht stets die preislich und technisch beste Lösung zu vermitteln. Die Produktentscheidung trifft am Ende der Endkunde. Änderungen sind anschließend nur bedingt oder gar nicht möglich.
Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, übernehmen wir keine Haftung!
Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.
Zum Aufmaß fahren wir max. 150 km Entfernung. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln und sich auch gerne Tel. oder per E-Mail beraten zu lassen.
Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig
Bei Punktfehlern ist der maximal zulässige Durchmesser kleiner / gleich 1mm. 10 Punktfehler kleiner 1mm/m³ oder lfd Meter sind zulässig.